Eltern-ABC zum Schulanfang
Abholen von Kindern
Gönnen Sie Ihrem Kind die Selbstständigkeit und holen Sie es vor dem Haupteingang ab. Das Gleiche
gilt natürlich für das "Abliefern" der Kinder am Morgen. Das Auto bitte n i c h t vorm Schuleingang
parken!
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Mitteilung an die Klassleitung mit, falls es von einer
anderen Person abgeholt wird oder mit einem Mitschüler mitgehen/fahren darf.
Ein geregelter Tagesablauf ist für Grundschulkinder auch noch enorm wichtig! Bitte ändern Sie nicht
täglich die Modalität der Abholung, bei 200 Schülern können die Aufsichtspersonen die individuelle
Betreuung nicht leisten. Die Schüler müssen am Morgen sicher Bescheid wissen, wo sie nach Schulschluss
hinmüssen.
ADHS
Ihr Kind leidet unter mangelnder Aufmerksamkeit, Impulsivität und Hyperaktivität?
Suchen Sie das Gespräch mit der Klassenlehrkraft und lassen Sie sich von unserer Schulpsychologin,
Frau Heidi Schreiter, GS St. Anton, Passau, Tel. 0851/7562640, (Do 11.30 – 12.30 Uhr, Fr 08.45- 10.30 Uhr)
beraten.
Weitere Infos bietet dieser FOCUS-Artikel, der als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.
Anschrift
Schulhaus Aigen
Hubert-Haider-Straße 1
94072 Bad Füssing
Telefon 08537 234
Fax 08537 1294
schule@gsbadfuessing.de
Schulhaus Kirchham
Hauptstraße 11
94148 Kirchham
Telefon 08533 918608-0
Fax 08533 918608-16
Telefon Hausmeister 08533 918608-14
kirchham@gsbadfuessing.de
Rektorin Ernestina Hasenberger
Telefon 08537 234
Mobil 0170 3530758
rektorin@gsbadfuessing.de
Aufmerksamkeitsstörung
Siehe Punkt ADHS
Befreiung vom Unterricht
Unterrichtsbefreiungen können nur in dringenden Ausnahmefällen aufgrund wichtiger Anlässe erteilt
werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag der Eltern an die Schulleitung erforderlich. Befreiungen
für einzelne Stunden erteilt die Klassenleitung, für Tage die Schulleitung Frau Hasenberger oder Frau Siebzehnrübl.
Wir bitten Sie, sich bei Ihrer Urlaubsplanung an die Ferienordnung zu halten. Das Kultusministerium
hat klargestellt, dass Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten nicht als Gründe für die
Beurlaubung von Schülern anerkannt werden können. Bitte besprechen Sie im gegebenen Fall die Situation
mit mir, Ehrlichkeit wäre mir dabei sehr wichtig!
Betreuungsangebote
Die umliegenden Kindergärten bieten eine Nachmittagsbetreuung an, der Kindergarten Bad Füssing auch
eine Hortbetreuung. Die Schüler können gleich mit dem Schulbus zur jeweiligen Betreuungsstätte fahren.
Kindergarten Aigen: 08537 350
Kindergarten Kirchham: 08533 910614
Kindergarten Egglfing: 08537 1356
Kindergarten Würding: 08531 981111
Kindergarten Bad Füssing: 08531 24634
Bürozeiten
Unsere Schulsekretärin ist Frau Karina Obermeier.
Sie ist an Schultagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 11:30 Uhr im Schulhaus Aigen erreichbar:
Hubert-Haider-Straße 1
94072 Bad Füssing
Telefon 08537 234
Fax 08537 1294
schule@gsbadfuessing.de
Computer
In jedem Schulhaus befindet sich ein Computerraum, in dem die Schüler mit aktuellen Lernprogrammen individuell gefördert werden und sich im Internet selber Informationen beschaffen können.
Elternbeirat
Den aktuellen Elternbeirat finden Sie hier.
Elternbriefe des Bayerischen Landesjugendamtes
Die Elternbriefe des Bayerischen Landesjugendamtes stärken die Fähigkeiten der Eltern und beraten
über die Entwicklung von Kindern. Für Eltern von Schulanfängern wird es ab dem 24. Elternbrief
interessant. Kann ich uneingeschränkt empfehlen!
www.elternbriefe.bayern.de
Siehe Punkt Anschrift
Erziehungshilfe
Erziehungsberatungsstelle Caritas
Telefon 0851 501260
Fax 0851 5012629
erziehungsberatung@caritas-passau.de
Montag und Mittwoch:
8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 13:00 Uhr
Während der Schulferien gelten veränderte Öffnungszeiten!
Ferienordnung
Ferienzeiten in Bayern - siehe Termine
Gastschulantrag
Hier können Sie sich einen Gastschulantrag herunterladen: Falls der Antrag nicht direkt aufgerufen wird,
mit rechter Maustaste Link anklicken, Menü aufrufen und dann auf "Ziel speichern unter" gehen.
Formular für den Gastschulantrag
Gesundes Pausenbrot
Geben Sie Ihrem Kind genügend zu essen und zu trinken mit in die Schule. Süßigkeiten sind in diesem
Zusammenhang nicht unbedingt sinnvoll. Ihr Kind kann sich in den Pausen und nach dem Sportunterricht
seine Trinkflasche mit Trinkwasser auffüllen. Beachten Sie die allgemein anerkannten Vorschläge für
eine gesunde Ernährung.
Unsere Schule nimmt am europäischen "Schulobstprogramm" mit finanzieller Unterstützung der Europäischen
Gemeinschaft teil. Jeden Dienstag bekommt Ihr Kind kostenlos ein Stück Obst oder Gemüse.
Schulobstprogramm - Wir sind dabei
Glasflaschen
Glasflaschen sind aus Sicherheitsgründen als Behälter für Getränke an unserer Schule nicht erlaubt.
Hausaufgaben
Hausaufgaben bieten den Eltern die Möglichkeit Einblick in die schulische Arbeit zu gewinnen, diese zu
verfolgen und zu unterstützen. Hausaufgaben sollten einen zeitlichen Umfang von 60 Minuten nicht
überschreiten, wobei das durchschnittliche Arbeitstempo eines Schülers als Maß dienen muss. Die
Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht. Der dort gelernte Stoff wird wiederholt und vertieft. Die
Schüler sollten in der Lage sein, ihre Hausaufgaben selbstständig zu erledigen. Die Schule erwartet
oder verlangt von Ihnen als Eltern keine regelmäßige Mithilfe bei der Anfertigung der häuslichen
Arbeiten, aber eine Kontrolle über die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten wird im Interesse Ihres
Kindes dringend gewünscht. Der Leselernprozess bedarf der ständigen Begleitung der Eltern.
Im Krankheitsfall kann Ihr Kind die Hausaufgabe natürlich nicht erledigen. Falls Sie das trotzdem wollen,
beauftragen Sie Mitschüler, die die Hausaufgabe mitnehmen oder holen Sie sie selber von der Klassleitung ab.
Nehmen Sie bitte bei Hausaufgabenproblemen baldmöglichst Kontakt mit der Klassenlehrkraft auf
(… braucht zu lange, versteht nie den Auftrag …!)
Hausmeister
Unser Hausmeister für b e i d e Schulhäuser ist Herr Peter Sommer. Während der Öffnungszeiten der Schule ist Herr Sommer für Sie ansprechbar. Vermeiden Sie unnötige Störungen! Vergessene Hefte, Bücher oder Kleidungsstücke müssen am nächsten Schultag geholt werden.
Hilfe in Notlagen
Die Schulleiterin ist auch ausgebildete Beratungslehrerin, sodass sie sich jederzeit vertrauensvoll an sie wenden können.
Hitzefrei?
Der Begriff "Hitzefrei" wurde zwar aus den bayrischen Schulordnungen entfernt. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass der Unterricht an unserer Schule vorzeitig beendet wird. Wir werden unseren Unterricht der jeweiligen Situation anpassen!
Horte
Der Kindergarten Bad Füssing bietet eine Hortbetreuung an.
Kindergarten Bad Füssing: 08531/24634
Inklusion
Nach Artikel 30 Abs. 1 BayEUG, sind die Schulen aller Schularten verpflichtet zusammenzuarbeiten.
Die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und Volksschulen soll dabei besonders gefördert werden.
Konkrete Formen dieser Zusammenarbeit sind u.a. die Partnerklassen. "Partnerklasse" bedeutet, dass
eine Regelschule mit einer Förderklasse (mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) wie in einem
Tandem zusammenarbeitet.
An unserer Schule gibt es aktuell keinen Inklusionskooperation.
Krankheiten
Wenn Ihr Kind wegen Erkrankung vom Schulbesuch verhindert ist, bitten wir Sie, dies umgehend in der SDUI-App (bis spätestens 8:00 Uhr am ersten Krankheitstag) einzutragen. Die Lehrkräfte kontrollieren kurz nach 8:00 Uhr die Anwesenheit der Kinder und markieren Ihren Beitrag als „gelesen“.
Bei Erkrankung von mehr als drei Tagen ist bei Wiederbesuch der Schule ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben Ihres Kindes werden wir Sie sofort nach Unterrichtsbeginn telefonisch benachrichtigen, dass Ihr Kind nicht erschienen ist.
Wir bitten Sie, immer eine aktuelle Telefonnummer in der Schule zu hinterlegen, bei der Sie sicher erreichbar sind. Dazu wird am Schuljahresanfang das Formular „Erreichbarkeit in Notfällen“ ausgeteilt. Bitte füllen Sie dies sorgfältig aus, da Ihr Kind auch während des Unterrichts erkranken oder sich verletzten kann.
Krankheiten (ansteckende)
Tritt bei einem Schüler oder in der Familie eine ansteckende Krankheit auf, z.B. Mumps, Masern, Röteln, Scharlach, Diphtherie, Typhus, Ruhr, Kinderlähmung, Gehirnhautentzündung, Hepatitis, offene Tuberkulose oder übertragbare Hautkrankheiten, muss die Schule sofort verständigt werden, damit Maßnahmen zum Schutz der Mitschüler getroffen werden.
Läuse
Immer wieder treten an unserer Schule oder im Hort Kopfläuse auf. Bitte beobachten Sie Ihr Kind daraufhin
genau. Wenn Sie einen Läusebefall feststellen, darf Ihr Kind nicht zur Schule gehen. Informieren Sie uns
umgehend! Nach einem Läusebefall ist der Schulbesuch nur mit einer schriftlichen Bestätigung möglich, dass
alle Läuse und Nissen vernichtet sind.
Nach einem wiederholten Läusebefall ist der Schulbesuch nur mit einer Bestätigung des Arztes möglich, dass
alle Läuse und Nissen vernichtet sind. Im Büro der Schule sind Informationsblätter mit genauen Tipps zur
Bekämpfung der Kopfläuse erhältlich.
Eltern sind gemäß § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung,
die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall zu machen. Es ist von besonderer
Bedeutung, dass den Eltern bewusst ist, dass das rasche Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls und
die pflichtgemäße Mitteilung darüber eine Voraussetzung für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung
in der Einrichtung sind. Sie müssen auch wissen, dass ein Kind oder Jugendlicher in der Regel bereits
direkt nach der – bestätigten – korrekten Durchführung einer Behandlung eine Gemeinschaftseinrichtung
wieder besuchen darf. Bei gut abgestimmtem Zusammenwirken von Eltern, Einrichtung, Ärzten und
Gesundheitsamt, ggf. auch dem Jugendamt, lassen sich die Tage, an denen Kinder und Jugendliche mit einem
wiederholten Kopflausbefall vom Besuch der Schule oder Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen sind, auf
ein Minimum begrenzen.
Tipps im Internet zur Bekämpfung der Kopfläuse:
Süddeutsche: Läuse - das große Krabbeln
Focus Online: Das peinliche Krabbeln auf dem Kopf – Läuse gezielt bekämpfen
Lehrpläne
Alle Klassen an unserer Schule werden nach dem aktuellen Grundschullehrplan unterrichtet. Seit dem
Schuljahr 2014/15 gilt für die 1. und 2. Klassen schon unser neuer Lehrplan Plus, seit 2015/16 für
die 3. Klassen und ab dem Schuljahr 2016/17 auch für die 4. Klassen.
Die Lehrpläne der Grundschule können mit diesem Link heruntergeladen
werden.
Meldung von Krankheitsfällen
Siehe Punkt Krankheiten
Mittagsbetreuung
Siehe Punkt Betreuungsangebote
Morgenaufsicht
Von 7:30 – 7:45 Uhr gibt es eine Morgenaufsicht im Eingangsbereich. Eine Lehrkraft übernimmt die Aufsicht.
Musikverein Bad Füssing
Der Musikverein Bad Füssing bietet während der Unterrichtszeit gegen Bezahlung eine musikalische Früherziehung an.
Orientierungsarbeiten und Vera-Schulvergleichsarbeiten
Seit dem Schuljahr 2007/08 gibt es bundesweite Lernstandserhebungen an den Grundschulen, die zur Umsetzung
der gemeinsam vereinbarten Bildungsstandards beitragen. Diese bundesweiten Vergleichsarbeiten (genannt VERA)
werden im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt werden und
die bisherigen Orientierungsarbeiten ersetzen. Die Fachbereiche in Mathematik und Deutsch werden in jedem
Jahr unterschiedlich einbezogen. Dies bedeutet, dass in Deutsch neben Lesen auch andere Teilbereiche im
Wechsel Bestandteil der Vergleichsarbeiten sein werden.
Für die Jahrgangsstufe 2 ergeben sich folgende Änderungen: Die Orientierungsarbeiten in Deutsch/Lesen und
Mathematik entfallen, stattdessen wird Rechtschreiben, bisher in Jahrgangsstufe 3, nun in Jahrgangsstufe 2
durchgeführt.
Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Hinweise des Kultusministeriums zu den Orientierungsarbeiten.
Schülerunfallversicherung
Für alle Schüler besteht während des Aufenthaltes in der Schule, auf dem Schulweg und bei allen
schulischen Veranstaltungen, Ausflügen und Schullandheimaufenthalten eine gesetzliche Unfallversicherung
bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern. Eltern sind als Begleitperson bei Ausflügen ebenso
unfallversichert.
Bitte weisen Sie bei Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schülerunfällen den behandelnden Arzt
darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt und melden Sie jeden Unfall, der Leistungen der
Versicherung zur Folge hat, umgehend der Schule, und machen Sie bitte die zur Aufklärung des Unfalls
erforderlichen Angaben.
Kommunale Unfallversicherung Bayern
Schulberatung
In allen Beratungsfällen empfehlen wir zunächst die Sprechstunde der Klassenlehrkraft aufzusuchen.
Die qualifizierte Beratungslehrerin Bruckmeier Martina von der Mittelschule Rotthalmünster können Sie unter Tel. 08533/910326 erreichen. Unsere
Schulpsychologin Frau Heidi Schreiter können Sie folgendermaßen erreichen:
Schulpsychologin Heidi Schreiter, GS St. Anton, Passau: 0851/7562640, Fax: 0851/37930614, Email: schreiter.heidrun@gmail.com
Schulfruchtprogramm
Siehe Punkt Gesundes Pausenbrot
Schulregeln
Neben der Schulordnung gelten folgende Schulhausregeln:
- Ich kaue keine Kaugummis.
- Ich halte die Wände sauber.
- Ich gehe leise durchs Schulhaus und
renne nicht.
- Ich werfe meinen Müll in den Mülleimer.
- Ich halte die Toiletten sauber.
Pausenhof
- Während der Pausen betrete ich nur dann das Schulhaus, wenn es mir ein Lehrer erlaubt.
- Ich klettere nicht auf die Bäume.
- Ich reiße keine Äste und Blüten ab und laufe nicht durch die Beete.
- Ich werfe keine Schneebälle.
- Im Herbst werfe ich nicht mit Blättern.
- Ich spiele nur auf dem Sportplatz mit Bällen.
- Ich höre auf alle Lehrer.
Miteinander
1. Rücksicht
- Ich verletze nicht die Gefühle anderer.
- Ich lache niemanden aus.
- Ich lasse andere Kinder ungestört lernen und spielen.
- Wenn jemand sagt "Hör auf!", mache ich das auch.
2. Höflichkeit
- Ich grüße.
- Ich sage "Bitte" und "Danke".
- Ich halte anderen die Tür auf.
- Auch im Streit bleibe ich ruhig und sage keine Ausdrücke.
3. Eigentum
- Ich nehme niemandem seine Sachen weg und beschädige sie nicht.
- Fundsachen gebe ich zurück.
- Ich gehe sorgfältig mit allen Schulmaterialien um.
4. In der Schule sind Handys verboten!
Ich denke daran: Mein Verhalten ist Vorbild für andere!
Ich halte mich daher an diese Regeln, damit wir friedlich miteinander spielen und gemeinsam lernen können.
Bei Nichteinhaltung muss ich mit Abschreiben oder Wiedergutmachung rechnen!
Schulpsychologin
Schulpsychologin Heidi Schreiter, GS St. Anton, Passau: 0851/7562640, Fax: 0851/37930614, Email: schreiter.heidrun@gmail.com
Schulweg
Bitte helfen Sie mit, den Schulweg unserer Kinder noch sicherer zu machen. Besprechen Sie mögliche Gefahren mit Ihren Kindern und geben Sie aufgrund Ihrer Ortskenntnisse eindeutige Handlungsanweisungen, um bei den Kindern Verständnis und Einsicht für rücksichtsvolles und richtiges Verhalten zu erreichen. Auch ein gemeinsames Abgehen des Schulweges ist zu empfehlen. Der Schulweg sollte ein Fußweg sein. Er gibt die Möglichkeit soziale Kontakte herzustellen und sorgt für Bewegung an frischer Luft.
Sport
Der Sportunterricht ist das einzige Bewegungsfach im schulischen Fächerkanon und daher von wesentlicher
Bedeutung für die Gesundheitserziehung. Er leistet einen wertvollen Beitrag zur Hinführung an eine gesunde
Lebensführung mit regelmäßiger sportlicher Betätigung, ist förderlich für die kognitive Entwicklung und
regt zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung an.
Ihr Kind darf nur mit passender Sportkleidung und Sportschuhen (keine schwarzen Sohlen!) und o h n e
Schmuck/Ohrstecker am Unterricht teilnehmen! Falls Ihr Kind wegen eventueller Krankheit nicht mitturnen
darf, bitte Zettel mitgeben!
Übertritt von der 4. Klasse
Erfolgreich übertreten von der Grundschule in weiterführende Schulen:
www.note1plus.de
Informationen auf der Webseite des Kultusministeriums
Unfall
Siehe Punkt Schülerunfallversicherung